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200 Jahre Landgerichte Ellwangen, Tübingen und Ulm

Landkarte der Landgerichtsbezirke Ellwangen, Tübingen und Ulm für die 200 Jahresfeier

Die Landgerichte in Ellwangen, Tübingen und Ulm feierten im Jahr 2019 ihr 200-jähriges Bestehen. Zum 1. Januar 1819 wurden im Königreich Württemberg unter König Wilhelm I. vier Gerichtshöfe errichtet: Der Königliche Gerichtshof für den Neckarkreis in Esslingen, der Königliche Gerichtshof für den Schwarzwaldkreis in Tübingen, der Königliche Gerichtshof für den Jagstkreis in Ellwangen und der Königliche Gerichtshof für den Donaukreis in Ulm. Die Gerichtshöfe waren als Eingangsinstanz für Zivil- und Strafsachen sowie als Appellations-instanz für die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Oberamtsgerichte in Zivil- und Strafsachen zuständig und nahmen damit die bis heute bewährte Struktur der Landgerichte im Wesentlichen vorweg. Drei dieser Gerichtshöfe haben sich zu den heutigen Landgerichten in Ellwangen, Tübingen und Ulm entwickelt. Der Kreisgerichtshof in Esslingen wurde im Jahr 1869 nach Stuttgart verlegt und so zum Vorläufer des Landgerichts Stuttgart.

Gemeinsamer Festakt am 22. März 2019

 

Der Festakt im vollbesetzten Schwurgerichtssaal des Landgerichts Ellwangen 

Bilder: Verena Müller



Aus Anlass des Jubiläums hatte Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf MdL am 22. März 2019 zu einem gemeinsamen Festakt der drei Landgerichte unter Einbeziehung des Amtsgerichts Esslingen nach Ellwangen eingeladen. Präsident des Landgerichts Friedrich Unkel konnte im Schwurgerichtssaal des Landgerichts auch im Namen seiner Kollegen Lutz-Rüdiger von Au aus Ulm, Reiner Frey aus Tübingen und Andreas Arndt aus Esslingen rund 160 Ehrengäste begrüßen.


Minister Wolf hält eine Rede im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Ellwangen


Die Gründung der Kreisgerichtshöfe war, so Minister Wolf in seiner Ansprache, zukunftsweisend für Gerichtsbarkeit und Rechtsstaatlichkeit in Baden-Württemberg. Dezentrale Struktur, Bürgernähe und Kenntnis der örtlichen Verhältnisse seien die besten Voraussetzungen für eine leistungsfähige, vertrauenschaffende Justiz geblieben. Die vor 200 Jahren errungene Unabhängigkeit der Richter sei in Deutschland heute selbstverständliche Realität. Angesichts bedenklicher Entwicklungen in Europa rief der Minister dazu auf: „Als überzeugte Europäer müssen wir ein klares Bekenntnis ablegen. Wir haben in Europa eine Werte- und Rechtsgemeinschaft mit der Unabhängigkeit der Justiz, der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit als gemeinsamem Fundament. Dieses zu bewahren, darauf müssen wir bestehen.“ In einem Ausblick für die Justiz des Landes ging der Minister auf die digitale Revolution ein. Sie wälze das Berufs- und Privatleben der Menschen um. „Die Justiz in Baden-Württemberg muss und will mit dieser gesellschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Unser Ziel ist die Stärkung und Modernisierung der Justiz und damit die Selbstbehauptung des Rechtsstaats in der Zukunft.“ Minister Wolf schloss mit einem Dank an alle Beschäftigten der baden-württembergischen Justiz.



Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg hält im Schwurgerichtssaal eine Rede


Auch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg stellte den Begriff des Rechtsstaats in den Mittelpunkt ihres Grußworts. Sie sah es einerseits als gutes Zeichen, dass – gerade vor dem Hintergrund eines zweimaligen verheerenden Versagens deutscher Justizsysteme im 20. Jahrhundert – über die Voraussetzungen eines funktionierenden Rechtsstaats diskutiert werde. Andererseits sei es kein gutes Zeichen, dass so vieles, was bislang selbstverständlich erschien, heute in Frage gestellt wird. Ein modernes, bürgernahes und effizientes Gerichtswesen erfordere erhebliche Investitionen vor allem in das Personal. Denn ein Justizsystem, das von den Menschen nicht als funktionsfähig, als unabhängig und als gerecht empfunden werde, verliere ihr Vertrauen und führe zu Staatsverdrossenheit.



Bild der Rede des Rechtshistorikers Dr. Benjamin Lahusen


Den Festvortrag hielt der Rechtshistoriker Dr. Benjamin Lahusen. Unter dem Titel: „Das Reich der Mamelucken – Überlegungen zur Entstehung der bürgerlichen Justiz“ machte er am Beispiel des Werdegangs von Johann Philipp Christian Heuchelin, dem ersten Vorstand des Kreisgerichtshofs in Ellwangen, anschaulich, wie sich die bürgerlichen Juristen im 19. Jahrhundert von Monarch und Adel ebenso wie von den Ständen emanzipierten und im Wechselspiel von strikter Gesetzesbindung und richterlicher Unabhängigkeit „eigensinnig“ ihre Machtposition entwickelten. „Wenn es galt, die Privilegien der Stände zu beschneiden oder fürstliche Kabinettsjustiz abzuwehren, pochten die Juristen auf ihre Unabhängigkeit; sobald dagegen dem Fürsten die Kontrolle über das Regierungshandeln entwunden werden sollte, wurde die hermeneutische Strenge der Rechtsanwendung betont, die den weiteren Ausbau des Justizstaats zum risikofreien Geschäft machte.“



Bild der Präsidentin des Oberlandesgerichts Cornelia Horz während sie eine Rede hält


Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Cornelia Horz wies in ihren Dankesworten auch auf die Broschüre hin, die zum Jubiläum erschienen ist. Sie enthält Grußworte des Ministers der Justiz und für Europa und der Präsidentin des Bundesgerichtshofs sowie einen Essay von Dr. Lahusen. In vier Abschnitten wird auf die Anfangsjahre der Gerichtshöfe eingegangen. Die Jubiläumsbroschüre als PDF finden Sie [hier].



Bild des aufspielenden Streicherensemble im Schwurgerichtssaal










Der Festakt wurde musikalisch umrahmt durch das Streicherensemble der Städtischen Musikschule „Johann Melchior Dreyer“ mit Werken des Namensgebers der Schule.


Das Bild zeigt die Ehrenredner bei der Eintragung ins Goldene Buch der Stadt Ellwangen

Die Stadt Ellwangen bewahrt die Erinnerung an den gemeinsamen Festakt durch einen Eintrag der Ehrengäste ins Goldene Buch der Stadt. Ein Stehempfang auf Einladung des Herrn Ministers rundete die Veranstaltung ab.

Berichte:
Bericht Schwäbische Post
Bericht Ipf- und Jagst-Zeitung 

Schüler-Moot-Courts am 11. April 2019

Im Rahmen des Jubiläums veranstaltete das Landgericht Ellwangen mit Schülerinnen und Schülern des Kopernikus-Gymnasiums in Wasseralfingen sowie des Gymnasiums St. Gertrudis, des Hariolf-Gymnasiums und des Peutinger-Gymnasiums in Ellwangen Schüler-Moot-Courts. Darüber berichteten die Schwäbische Post, die Ipf- und Jagst-Zeitung und regioTV:

Bericht Schwäbische Post
Bericht Ipf- und Jagst-Zeitung
RegioTV

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